Bitte beachten Sie:
Klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme. Je nach Leistungsumfang und Erstattungsverhalten einzelner Krankenversicherer, kann es sein, dass diese nicht die gesamten Kosten übernehmen/erstatten und Sie als Patient*innen und Vertragspartner*innen der Praxis, einen Restbetrag übernehmen müssen. Dazu schließe ich mit Ihnen eine gesonderte Honorarvereinbarung ab.