Kostenübernahme

Es bestehen die Möglichkeiten der Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung, die Beihilfe, Heilfürsorge oder mit Ihnen direkt als Selbstzahler.

 

Gesetzlich Versicherte unterstütze ich, soweit möglich, in Einzelfällen im Kostenerstattungsverfahren. In diesem Verfahren treffen die Gesetzlichen Krankenkassen Einzelfallentscheidungen über die Kostenübernahme. 

 

Aktuell wird von einer Reihe von Gesetzlichen Krankenkassen die Beantragung von Psychotherapien im Kostenerstattungsverfahren erheblich erschwert, so dass es zu längeren Verzögerungen oder auch Ablehnungen kommen kann. Hier muss dann von den Versicherten ein Widerspruchsverfahren angestrebt werden.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot ein Entgegenkommen meinerseits ist und kein Rechtsanspruch meiner Praxis gegenüber besteht.

Sehr wohl aber haben Sie als Versicherte Ihrer Krankenkasse gegenüber einen Anspruch auf die Versorgung mit einem Therapieplatz.

 

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Honorarvereinbarung

Bitte beachten Sie:

Klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme. Je nach Leistungsumfang und Erstattungsverhalten einzelner Krankenversicherer, kann es sein, dass diese nicht die gesamten Kosten übernehmen/erstatten und Sie als Patient*innen und Vertragspartner*innen der Praxis, einen Restbetrag übernehmen müssen. Dazu schließe ich mit Ihnen eine gesonderte Honorarvereinbarung ab. Bitte beachten Sie auch die Praxis AGBs.